AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder an PEARL-VISION | Manfred Schaller (im folgenden „Grafik-Designer“) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

1.2 Die Entwürfe und Werkzeichnungen des Grafik-Designers sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht er reicht ist.

1.3 Ohne Zustimmung des Grafik-Designers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

1.4 Die Werke des Grafik-Designers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Grafik-Designers und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

1.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Grafik-Designers.

1.6 Über den Umfang der Nutzung steht dem Grafik-Designer ein Auskunftsanspruch zu.

1.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höheder Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

1.8 Der Grafik-Designer prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Der Grafik-Designer geht davon aus, dass der Auftraggeber /Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

2. Honorare

2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:

a) dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,

b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung

2.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet der Grafik-Designer ein Abschlagshonorar.

2.3 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht etwas an deres vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen der „WKO“.

2.4 Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die der Grafik-Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das ent sprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Grafik-Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorheriger Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden.

2.6 Honorare sind Nettobeträge, die zzg. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

3. Zusatzleistungen, Drittanbieter, Neben- und Reisekosten

3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatz leistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber /Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.

3.4 Der Designer ist berechtigt – zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung – Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei denen deren Geschäftsbedingungen gelten. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Illustrationen, Textarbeiten, Gestaltung) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z. B. Satz, Lithografie, Druck, Programmierung) nimmt der Grafik-Designer aufgrund einer mit dem Auftraggeber / Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

3.5 Soweit der Grafik-Designer auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber / Verwerter den Grafik-Designer von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

3.6 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

4.1 An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber vom Grafik-Designer die digitale Daten erwerben. Eine Verpflichtung des Grafik-Designers zur Herausgabe besteht nicht.

4.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Grafik-Designer zurückzugeben, digitale Druck-Vorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

4.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers /Verwerters.

5. Korrektur und Produktionsüberwachung

5.1 Vor Produktionsbeginn sind dem Grafik-Designer Korrekturmuster vorzulegen.

5.2 Die Produktion wird vom Grafik-Designer nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Grafik-Designer ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

6. Haftung

6.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom Grafik-Designer nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

6.2 Der Auftraggeber/ Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text.

6.3 Soweit der Grafik-Designer auf Veranlassung des Auftraggebers /Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6.4 Die Haftung des Grafik-Designers für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie PDFs auffielen, ist auszuschließen, wenn er weder mit der Kontrolle der Proofs, Plotts, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde.

6.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber / Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Grafik-Designer, stellt er ihn von der Haftung frei.

6.6 Erhält der Designer den Auftrag zur Gestaltung eines Mailings (mit oder ohne Antwortkarte) obliegt dem Auftraggeber als Einlieferer die Modalitäten und Kosten der Versendung mit der Österreichischen Post (o. ä.) zu klären.

6.7 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit vom Grafik-Designer dem Auftraggeber überlassener digitaler Daten oder Datenträger und daraus entstehender Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung – insbesondere für Datenverlust – ausgeschlossen. Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.

6.8 Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung von Websites des Grafik-Designer oder für Auftraggeber erstellte Internetauftritte wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sofern von dieser Websites direkt oder indirekt auf fremde Internetauftritte verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernehmen wir keine Verantwortung für deren Inhalte und haften nicht für Schäden.

6.9 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Grafik-Designers nicht ausgeschlossen.

7. Belegexemplare, Copyright-Hinweise

7.1 Von vervielfältigten Werken sind dem Grafik-Designer zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Er ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

7.2 Bei Print-Projekten wird dem Grafik-Designer gestattet, ein Urheber-Hinweis und die www-Adresse in einer Schriftgröße von bis zu 7 pt hinzuzufügen.

7.3 Der Kunde gestattet bei Screendesigns einen Copyright-Hinweis und Logo in der max. Größe (75 x 50 Pixel) an nicht zentraler Stelle einzubinden.

7.4 Der Grafik-Designer ist berechtigt Projekte, die für Auftraggeber oder auch als Dritter für Kunden des Auftraggebers entstehen im Internet oder anderen Präsentationsformen als Referenz in Form von Bildern und Beschreibung aufzuführen.

8. Gestaltungsfreiheit

Für den Grafik-Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

9.2 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Grafik-Designers.

9.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Grafik-Designers.

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